| Beurlaubungen und Entschuldigungen |
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>>zum Download des Entschuldigungsformulars<< Unsere Schülerinnen und Schüler können gemäß § 37 (3) GSO nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden. Gesuche um Beurlaubungen sind an mich als Schulleiter zu richten. Bitte reichen Sie Ihre Gesuche rechtzeitig schriftlich ein. Eventuelle Verbindlichkeiten, die Sie vor einer Beurlaubung eingegangen sind, bleiben grundsätzlich bei der Entscheidung unberücksichtigt. Um Ihnen eine Vorstellung davon zu vermitteln, in welchen Fällen ich beurlauben darf, zitiere ich Ihnen aus den Richtlinien über die Beurlaubung von Schülern, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassen hat: "Als wichtige persönliche Gründe gelten insbesondere Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankungen von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienangehörigen, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vorübergehende Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege und Betreuung jüngerer Geschwister erforderlich ist. Dagegen können Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten grundsätzlich nicht als wichtige persönliche Gründe in diesem Sinne gelten." Ich bitte Sie vorab um Verständnis, dass ich im Interesse des schulischen Fortkommens Ihres Kindes, das der Obhut unserer Schule anvertraut ist, mit Beurlaubungen im Normalfall knauserig umgehe. Befreiungen
In den normalerweise selten vorkommenden Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler erklärt, sich nicht wohl genug zu fühlen, um weiter am Unterricht teilzunehmen, aber allein heimgehen zu können, erfolgt die Befreiung durch das Direktorat nach Abmeldung bei dem Lehrer der jeweiligen Stunde und nach telefonischer Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat. Den Schülerinnen und Schülern wird in diesem Fall ein Befreiungszettel mitgegeben, der von Ihnen abzuzeichnen ist. Da die Gesuche um Befreiungen erfahrungsgemäß in den 10. und 11. Klassen stark ansteigen, bitte ich Sie in Zukunft in dieser Altersstufe um eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen. Bitte legen Sie Arzt-, Zahnarzt- und vor allem Fahrschultermine auf einen Nachmittag, der unterrichtsfrei ist. Entschuldigungen für Abwesenheiten vom Unterricht
Unterrichtsbeginn per Fax (08158/4124), oder mit einem Vordruck, der im Absentenheft vorliegt, bzw. der Homepage der Schule zu entnehmen ist, zu entschuldigen. Fernmündliche Entschuldigungen, die die Schule selbstverständlich entgegennimmt, genügen aber nicht. Es ist vielmehr unbedingt notwendig, innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Dauert die Erkrankung länger, muss das Ende der Fehlzeit ebenfalls schriftlich bestätigt werden. Wenn Ihr Kind so erkrankt ist, dass es den Unterricht nicht besuchen kann, bitte ich Sie es per Fax (08158/4124), per e-Mail (über den Link auf der ersten Seite der Homepage bzw. This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ) oder mit einem Vordruck, der allen Schülerinnen und Schülern am Anfang des Schuljahres ausgehändigt wird oder der Homepage der Schule zu entnehmen ist, zu entschuldigen. Fernmündliche Entschuldigungen, welche die Schule selbstverständlich entgegennimmt, genügen aber nicht. Es ist vielmehr unbedingt notwendig, innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Für die Rückmeldung bei mehr als 2 Tagen Abwesenheit können Sie ebenfalls das von uns vorgedruckte Formular verwenden. Befreiungen vom Sportunterricht
Bei Sportbefreiungen muss besonders darauf hingewiesen werden, dass eine Sportbefreiung nur die Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht beinhaltet und nicht gleichzusetzen ist mit einer Befreiung von der Anwesenheit im Unterricht. Laut Schulordnung müssen vom Sport befreite Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Unterricht teilnehmen, da auch Theorie und Fachkenntnisse zum Unterrichtsstoff gehören. In Fällen, in denen die Anwesenheit eines vom Sport befreiten Schülers nicht sinnvoll erscheint, z.B. Gips, Operation usw., oder aus gesundheitlichen Gründen nicht vertretbar ist, kann nach Abmeldung bei dem Sportlehrer eine Unterrichtsbefreiung durch das Direktorat ausgestellt werden. Befreiungen vom Sportunterricht können wie folgt beantragt werden:
Thomas Franz OStD
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