Allgemeine Informationen

Arbeiten mit Computern

Computerausstattung

Im alltäglichen Unterricht soll der Computereinsatz jederzeit und ohne großen Aufwand möglich sein. Daher ist in jedem Klassenzimmer und in jedem Fachraum ein Computer mit Beamer, Dokumentenkamera und Lautsprechersystem vorhanden. Diese Rechner haben alle Internetzugang und Zugriff auf den Server des Hausnetzes.

Des Weiteren stehen bisher drei Smartboardräume zur Verfügung, in denen die Kolleginnen und Kollegen unterrichten die diese Technik im Unterricht einsetzen.

Damit Schüler eigenständig am Computer arbeiten können, besitzt das Gymnasium zwei Computerräume, die mit jeweils 32 Rechnern ausgestattet sind. Diese haben ebenfalls Zugang zum Internet und auf den Server des Hausnetzes. Auf dem Server hat jeder Schüler sein eigenes Verzeichnis in welchem er seine Projekte ablegen kann und auf das kein anderer Schüler Zugriff hat. Dieses Verzeichnis erhalten die Schüler am Anfang der 5. Klasse und behalten es, bis sie die Schule verlassen. Außerdem gibt es Gruppenverzeichnisse, auf die ausgewählte Personenkreise zugreifen können. Diese werden z.B. eingerichtet, wenn Klassen an gemeinsamen Projekten arbeiten, so dass der Datenaustausch aller Schüler einer Klasse einfach zu realisieren ist.

In den Computerräumen findet einerseits der spezielle Informatikunterricht statt, andererseits können alle Kolleginnen und Kollegen diese für Einzelstunden nutzen.

Informatikunterricht

Die Schüler lernen den Umgang mit den Computern einerseits im lehrplangemäßen Informatikunterricht, es gibt aber auch Wahlkurse, in denen die Schüler ihre Kenntnisse im Umgang mit den Computern vertiefen können.

Informatikunterricht:
- Informatik in den Jahrgangsstufen 6 und 7
- Wirtschaftsinformatik im wirtschaftswissenschaftlichen Zweig in den Jahrgangsstufen 8 bis 12

Wahlkurse:
- Maschinenschreiben
- Robotik
- Elektronik

Veranstaltungen

Die Verwendung von Computern und Internet hat nicht nur Vorteile, sondern ist auch mit Gefahren verbunden. Um die Schüler und deren Eltern darüber zu informieren und ihnen Hilfestellungen an die Hand zu geben werden, verschiedene außerunterrichtliche Veranstaltungen durchgeführt:

6. Jahrgangstufe:
„Gefahren im Netz“ in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Starnberg.

8. Jahrgangsstufen:
„Gefahren im Internet“ in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei.

Für die Eltern
„Suchtgefahr bei Jugendlichen“ in Zusammenarbeit mit Condrobs.

 

Beratung und Hilfe

Als Beratungsteam stehen wir auch in diesem Schuljahr allen Schülerinnen, Schülern und Eltern gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Aus diesem Grund möchten wir unsere Arbeit vorstellen und dazu einladen, diese in Anspruch zu nehmen.
Wir unterstützen gerne

  • wenn das Lernen schwer fällt und die Noten schlechter ausfallen als erwartet
  • wenn Prüfungs- und Schulängste das Lernen und die Leistungen beeinträchtigen
  • das Gefühl aufkommt, völlig überfordert zu sein
  • es zu „Störungen“ in den Beziehungen in und außerhalb der Schule kommt
  • persönliche Probleme den Lernerfolg verhindern

Damit diese Schwierigkeiten gar nicht erst entstehen oder möglichst schnell behoben werden können, ist eine Beratung oft sehr sinnvoll. Dabei arbeiten wir bei Bedarf und nach Absprache eng miteinander, mit den Stufenbetreuern und der Schulleitung zusammen, so dass die notwendigen Schritte schnell und effektiv erfolgen können.

Wir stehen Ihnen/Euch somit gerne telefonisch oder per E-Mail zu Verfügung, um kurze Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und vertraulich – wir unterliegen der Schweigepflicht – auch gegenüber Lehrern und Eltern.

Falls Sie sich nicht sicher sind, wer nun der beste Ansprechpartner für Ihre Fragen ist, so kontaktieren Sie oder Ihr uns einfach und wir leiten dann bestmöglich weiter.

Sie erreichen uns telefonisch über das Sekretariat unter der Nummer 08158-25949-0 oder unter folgenden E-Mailadressen:

  • Dr. Hußmann (Beratungslehrerin) gabriele.hussmann[at]gym-tutzing.de
  • Susanne Stolzenberg-Hecht (Schulpsychologin) susanne.hecht[at]gym-tutzing.de

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit Eltern, Schülern und Lehrern.

Dr. Gabriele Hußmann
Susanne Stolzenberg-Hecht

Einführungsklasse nach der Mittleren Reife

Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erworben haben (Realschule, Mittelschule, Wirtschaftsschule), können eine sogenannte Einführungsklasse am Gymnasium besuchen. Dieses Extra-Jahr bietet eine gezielte Vorbereitung auf die Oberstufe des Gymnasiums (Q11, Q12).

Ziel ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der Berechtigung, an allen Hochschulen und Universitäten alle Fächer zu studieren.

Das Gymnasium Tutzing beabsichtigt, auch im Schuljahr 2020/21 eine Einführungsklasse einzurichten, wenn sich genügend Interessenten melden. Bitte nutzen Sie diese Informationsseite und das Anmeldeformular.

 
Erkrankung und Beurlaubung

A. Meldung im Krankheitsfall

1. Meldung der Erkrankung

Krankmeldungen bis 7:45 Uhr erfolgen i. d. R. über das Elternportal. Falls dies nicht möglich ist, kann die Meldung auch telefonisch erfolgen. Krankmeldungen nach 8.00 Uhr müssen telefonisch abgegeben werden.

Krankmeldungen über das Elternportal haben nach 8.00 Uhr keine Gültigkeit mehr, weil die Erfassung der über das Elternportal gemeldeten Kinder um diese Zeit abgeschlossen wird.
Bei weiterer Erkrankung muss am Folgetag eine erneute Krankmeldung abgegeben werden. Bei absehbar längerer Erkrankung kann die tägliche Krankmeldung durch Angabe der voraus-sichtlichen Dauer entfallen.
Außerdem bitten wir darum, nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankungen (z.B. Influenza, Windpocken, Kopfläuse...) bei der Krankmeldung anzugeben.

2. Schriftliche Entschuldigung bei Erkrankung

Neu ab dem Schuljahr 2022/23: Für alle Krankheitstage ist spätestens drei Tage später eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Hierfür nutzen Sie bitte das bei Krankmeldung im Elternportal erzeugte PDF-Dokument oder den Vordruck der Schule. Alleine die Meldung über das Elternportal ist nicht ausreichend.

Die Entschuldigungen werden bei den Klassenbuchführern abgegeben. Bei Erkrankungen von mehr als einer Woche erbitten wir ein ärztliches Attest. In jedem Fall sollten Sie bei einer längeren Erkrankung persönlichen Kontakt zur Klassenleitung aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind, wenn es mit ärztlichem Attest krankgeschrieben ist, auch nicht an einer Schulaufgabe teilnehmen darf.

3. Erkrankungen an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen

Neu ab dem Schuljahr 2022/23: Gemäß §20 (2) BayScho wird am Gymnasium Tutzing ab dem Schuljahr 2022/23 die folgende Regelung ab Jahrgangsstufe 9 (bisher ab Q11) einge-führt: Sollte ein angekündigter Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat etc.) versäumt werden, so ist ein für den entsprechenden Tag ausgestelltes ärztliches Attest er-forderlich.

Das Attest muss das Datum des betreffenden Tages beinhalten, an dem Ihr Kind die Leistungs-erhebung versäumt hat. Das Attest muss nach Rückkehr in die Schule der Lehrkraft vorgezeigt werden, bei der der Leistungsnachweis versäumt wurde, danach wird es bei den Klassenbuchführern abgegeben.

Die Attestpflicht an Tagen mit Leistungsnachweisen gilt grundsätzlich ab der 1. Stunde. Sollte Ihr Kind aus dringenden, medizinischen Gründen einzelne Stunden vor einer Leistungserhe-bung versäumen, muss aus dem Attest klar hervorgehen, dass Ihr Kind nur für die Dauer der Schulaufgabe in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Ohne eine solche ärztliche Bescheinigung kann die Teilnahme an der Schulaufgabe untersagt bzw. die Schulaufgabe im Nachhinein für ungültig erklärt werden.

Sollte ein Nachholtermin für eine Schulaufgabe versäumt werden, muss für dieses Versäumnis ebenfalls ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Regelung für die Jahrgangsstufen 5 - 8:
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 8 gilt die Attestpflicht nur bei den Nach-holterminen. Bei wiederholtem Versäumen angekündigter Leistungsnachweise behält sich die Schule vor, in Einzelfällen ebenfalls eine Attestpflicht für die regulären Termine auszusprechen.

Für alle Jahrgangsstufen gilt: Leistungsnachweise, die nicht gemäß diesen Regularien entschuldigt werden, können mit der Note 6 bzw. 0 Punkten bewertet werden.

4. Erkrankungen während der Mittagspause

Bei Erkrankungen, die während der Mittagspause auftreten, muss die Krankmeldung in jedem Fall telefonisch erfolgen. Diese Regelung gilt nur für Schüler*innen, die während der Mittagspause das Schulgelände verlassen dürfen, die anderen müssen für eine Befreiung ins Direktorat kommen.

Auch hier gilt: Krankmeldungen, die um die Mittagszeit über das Infoportal versandt werden, haben keine Gültigkeit, weil die Erfassung der Erkrankten durch das Infoportal bereits abgeschlossen ist.

 

B. Vorzeitige Befreiungen aus dem Unterricht während des Schultags

1. Meldung im Sekretariat und Befreiung durch die Schulleitung

Bei Erkrankungen, die während des Schultages auftreten, meldet sich die/der betreffende Schüler*in beim Stundenwechsel im Sekretariat und holt dort einen Befreiungszettel, den sie von der Lehrkraft der Folgestunde unterschreiben lässt. Danach erfolgt die telefonische Rück-sprache durch die Schulleitung mit einem Erziehungsberechtigten, worauf i. d. R. die Befreiung aus dem Unterricht genehmigt wird. Auch volljährige Schüler*innen müssen bei Erkrankung diesen Weg gehen, die Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten entfällt jedoch. Bis ein-schließlich Jgst. 7 und bei Anordnung durch die Schulleitung müssen die Erziehungsberechtigten ihr minderjähriges Kind persönlich von der Schule abholen.

Entfernt sich ein*e Schüler*in ohne Befreiung durch das Direktorat aus der Schule und nimmt nicht am Unterricht teil, so gilt dies als unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht und wird geahndet.

Das von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Befreiungsformular wird am Tag der Rückkehr nach der Erkrankung als Entschuldigung für die versäumten Unterrichtszeiten beim Klassenbuchführer abgegeben. Dauert die Erkrankung länger als bis zum nächsten Tag, muss für jeden (weiteren) Tag eine Krankmeldung erfolgen.

2. Befreiung vom Sportunterricht

Krankmeldungen, die sich ausschließlich auf den Sportunterricht beziehen, müssen grundsätzlich mit der verantwortlichen Sportlehrkraft abgesprochen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Sportunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist. Bei Sportunfähigkeit entscheidet die verantwortliche Sportlehrkraft, ob die Anwesenheit des Schülers/der Schülerin im Unterricht not-wendig ist. Dies gilt auch für Randstunden und Nachmittagsunterricht. Eine eigenmächtige Befreiung aus dem Sportunterricht ist nicht erlaubt.

3. Aufenthalt auf der Krankenliege

Fühlt sich ein Schüler/eine Schülerin vorübergehend unwohl, kann er/sie sich kurzzeitig auf der Krankenliege erholen. Tritt nach angemessener Zeit keine Besserung ein, muss er/sie vom Unterricht befreit werden.

 

C. Unterrichtsbefreiungen im Voraus bei bekannten Terminen

Grundsätzlich sind Befreiungen vom Unterricht nur in Ausnahmefällen möglich, sofern derartige Termine aus zwingenden Gründen nicht in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden können. Für folgende Sachverhalte sind Befreiungen möglich:

  • Teilnahme an Sportveranstaltungen im Rahmen von Wettbewerben und Trainings im Leistungssport (bitte derartiges unbedingt bereits am Schuljahresbeginn bei der Schulleitung anmelden)
  • Behördengänge, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden können
  • Arztbesuche, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden können
  • Führerscheinprüfung
  • Familienfeiern in besonderen Ausnahmefällen (z. B. Hochzeiten und runde Geburtstage betagter naher Verwandter im Ausland, Beerdigungen)

Wir bitten Abstand zu nehmen von Anträgen zur Befreiung von

  • Freizeitveranstaltungen jeglicher Art
  • Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien

Arzttermine oder die anderen genannten außerschulischen Verpflichtungen setzen eine vor-herige Befreiung durch die Schulleitung voraus.

Bitte stellen Sie den Befreiungsantrag eine Woche, mindestens jedoch drei Tage vor dem relevanten Termin über das Elternportal. Mittel- und kurzfristige Befreiungen an Tagen mit Schulaufgaben können nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen (z. B. Beerdigungen naher Verwandter, akut notwendige Untersuchungen) gewährt werden.

Bei Arztterminen, die während der Unterrichtszeit stattfinden, muss eine schriftliche, ärztliche Bescheinigung unmittelbar nach Rückkehr vorgelegt werden (Abgabe beim Klassenbuchführer). Bei anderweitigen Veranstaltungen können entsprechende Nachweise verlangt werden.

 

D. Verspätungen

Bei Verspätungen von 10 Minuten und mehr bitten wir dringend darum, das Sekretariat um-gehend telefonisch zu verständigen. Bei wiederholt verspätetem Erscheinen zum Unterricht ohne triftigen Grund (z. B. nachweisliche ÖPNV-Verspätung), ist mit einer Disziplinarmaßnahme zu rechnen.

 

 

Finanzielle Förderung und Stipendien

Auch in unserem Landkreis kann es für Eltern und Kinder eine hohe Belastung darstellen, Klassenfahrten oder notwendig gewordene private Förderung zu finanzieren. Es gibt am Gymnasium Tutzing mehrere Unterstützungsmöglichkeiten, die hier aufgelistet sind.

1. "Bildungs- und Teilhabepaket" des Bundes

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" für hilfebedürftige Kinder ermöglicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und für Eltern, die Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, auch die Möglichkeit von Förderung für betroffene Schülerinnen und Schüler. Sie wird vom Sozialleistungsträger (Kommunen und Jobcenter) unter bestimmten Bedingungen bezahlt. Das Jobcenter/die Kommune ist die verantwortliche Stelle, bei der Antrag gestellt werden muss und die insgesamt über den Leistungsanspruch entscheidet. Diese setzen sich mit der Schulleitung in Verbindung und rechnen direkt mit der Schule ab. Eine finanzielle Unterstützung ist möglich für

  • Lernförderung/Nachhilfeunterricht
  • warmes Mittagessen (bei Pflichtnachmittagsunterricht)
  • ein- und mehrtägige Klassenfahrten

Ansprechpartner der Erziehungsberechtigten in diesen Fällen sind ausschließlich Kommunen und Jobcenter, nicht die Schule. 

2. Förderverein des Gymnasiums Tutzing (FGT)

Auch über den Förderverein werden bedürftige Schülerinnen und Schüler unterstützt. Bei ein- und mehrtägigen Klassenfahrten oder Projekten können die Eltern bei der Schulleitung einen formlosen Antrag stellen. Im Gespräch mit der Schulleitung wird der Förderbedarf abgeklärt und besprochen, ob weitere Unterlagen benötigt werden. Die Zuschüsse werden dann bei der Bezahlung der Fahrtkosten durch die Eltern vom Gesamtbetrag abgezogen. Am Ende des Schuljahres leitet die Schulleitung die anonymisierte Aufstellung der verauslagten Kosten an den FGT weiter, der dann die Bezahlung übernimmt.

3. Stiftung Pro Humanitas Tutzing

Diese Stiftung eines Ehepaares, das anonym bleiben will, hat es sich zum Ziel gesetzt, bedürftige Schüler in der Oberstufe bei ihrem Weg zum Abitur durch eine monatliche Zuwendung zu unterstützen. Die Schüler sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich auf ihre schulischen Aufgaben zu konzentrieren und nicht Nebenjobs annehmen zu müssen. Die Schüler werden entweder direkt von der Schulleitung angesprochen oder können auch selbst bzw. über die Eltern Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen. Die Förderung kann auch über die Schulzeit hinausgehen. Die Kommunikation läuft zwischen der Schulleitung und einer Vertrauensperson der Stiftungsfamilie.

4. Sponsoring Mittagsessen

Eine Familie aus dem Landkreis Familie spendet monatlich einen Satz von 10 Essenmarken, die an bedürftige Schüler ausgeteilt werden. Auch hier können sich Eltern bei Bedarf an die Schulleitung wenden.

5. Oskar-Karl-Forster-Stiftung (OKF)

Das OKF zielt auf die Förderung bedürftiger Schülerinnen und Schüler ab. Zuschüsse können für Schülerinnen und Schüler beantragt werden, die Leistungen nach dem BAföG oder dem BayAföG erhalten. Bedürftigkeit kann ebenfalls angenommen werden, wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG zuzüglich des einfachen Freibetrages nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind, einschließlich der Schülerin bzw. des Schülers selbst. Der Betrag vermindert sich um das Einkommen des Kindes.
Pro Antrag kann eine Summe von maximal 300,-- € vergeben werden. Mehr als drei Anträge pro Kind sind im Laufe eines „Schullebens“ nicht möglich. Das Antragsformular ist an der Schule erhältlich. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, und zwar entweder bis 25. Januar bzw. 25. Juni eines Jahres in der Schule abzugeben. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass z. B. Klassenfahrten / Skikurse für das neue Schuljahr im Voraus berücksichtigt werden müssen. Ein Nachweis über die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit ist dem Antrag beizulegen. Die Anträge werden gesammelt und gemeinsam zu den beiden genannten Terminen weitergeleitet.

Förderstunden

Das Gymnasium Tutzing bietet zahlreiche Förderstunden in den Kernfächern, um Lücken zu schließen, wichtigen Lernstoff zu wiederholen oder auf Prüfungen vorzubereiten. Es kann sich um freiwillige Intensivierungsstunden, Stunden der individuellen Lernzeit für die Mittelstufe oder Förderkurse in der Oberstufe  handeln.  In den freiwilligen Intensivierungsstunden werden größere Lerngruppen einer Jahrgangsstufe unterrichtet, die Stunden sind im Stundenplan verankert. Die Stunden der individuellen Lernzeit  dienen der Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler, die auf eigene Initiative oder auf Empfehlung der Fachlehrkraft  die „Nachhilfe“- Lehrkraft in ihrer Sprechzeit aufsuchen.  

Zusätzlich gibt es spezielle Angebote zum Lerncoaching, bei Motivations- und Konzentrationsproblemen sowie Prüfungsängsten.  Auf der aktuellen Übersicht sind alle  Möglichkeiten dargestellt. Alle Schülerinnen und Schüler, die schulische Probleme haben, sollten dieses Unterstützungsangebot unbedingt nutzen.

 

Handy-Verbot

Seit dem Schuljahr 2006/2007 gilt an allen bayerischen Schulen auf dem Schulgelände ein Verbot für den Gebrauch von Handy und elektronischen Unterhaltungsmedien wie beispielweise mp3-player, iPod, Game-Boy etc. Dadurch soll die Bewegung, die persönliche Begegnung und die Kommunikation der Schüler in den Pausen gefördert und eventuellem Missbrauch (Austausch von Gewalt- oder Pornovideos etc.) vorgebeugt werden.

Bei Verstößen werden die Geräte vom Lehrer abgenommen und können erst am Ende des Schultages im Direktorat abgeholt werden.

Kontoverbindungen

Bitte beachten Sie beim Zahlungsverkehr die Zweckbindung der einzelnen Konten.

Die IBAN-Nummern müssen bei Überweisungen ohne Leerzeichen verwendet werden!

  • Fahrtenkonto:
    IBAN   DE81 7025 0150 0430 5902 24
    BIC     BYLADEM1KMS

  • Schulkonto:
    IBAN   DE14 7025 0150 0430 5859 01
    BIC     BYLADEM1KMS

  • Spenden- und Projektkonto (u.a. Schulpartnerschaft):
    IBAN   DE06 7025 0150 0010 6894 38
    BIC     BYLADEM1KMS

  • Jahresbericht:
    IBAN   DE90 7025 0150 0010 6766 74
    BIC     BYLADEM1KMS

  • SMV:
    IBAN   DE25 7025 0150 0010 3381 50
    BIC     BYLADEM1KMS

Lehrer-Sprechstunden und -Emailadressen

Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Angaben zum Kollegium.

Mittagspause

Alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Jgst. müssen sich in der Mittagspause im Schulgelände aufhalten. Eine Befreiung von dieser Regel, auch für Tutzinger Schüler, ist nur in begründeten Ausnahmen empfehlenswert. Mit Ihrer schriftliche Erklärung hierzu übernehmen Sie für die Zeit der Mittagspause die volle Verantwortung für Ihr Kind. 
Wir bitten Sie, von diesem Befreiungsantrag möglichst keinen Gebrauch zu machen, da wir unsere Schüler während der Mittagspause lieber auf dem Schulgelände betreuen möchten.

Wahlkurse oder Hausaufgabenbetreuung, die in der Mittagspause angeboten werden, sind auf der Seite Wahlunterricht in jedem Schuljahr neu aufgelistet.

Nachmittagsbetreuung

Informationen zur Ganztagsbetreuung

Verbindlicher Anmeldeschluss für das Schuljahr 2023/24 ist Mittwoch, der 14. Juni 2023.

Hier finden Sie alle Formulare zur Anmeldung in der NAMI.

 

Offene Ganztagsschule (OGTS)

Das Gymnasium Tutzing bietet ein offenes Ganztagsangebot an. An vier Tagen der Woche (Montag bis Donnerstag) können Schüler*innen das Ganztagsangebot in Anspruch nehmen, wenn Sie von ihren Erziehungsberechtigten hierfür angemeldet werden. Als schulische Veranstaltung findet dieses Programm im Rahmen der jeweils gültigen Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus statt.

Ganztagsangebote an den Schulen eröffnen Familien viele Möglichkeiten, so z. B. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Schülerinnen und Schüler eröffnen sich Räume für Chancengleichheit, Gemeinschaft und Zusammenarbeit, aber auch für ihre individuelle Förderung.

Am Gymnasium Tutzing richtet sich das Angebot der Nachmittagsbetreuung (NAMI) an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7. Auch Schüler der Benedictus Realschule sind willkommen.

Für die Durchführung der OGTS ist am Gymnasium Tutzing der Verein „FROGS Freunde der offenen Ganztagsschule e.V.“ als Kooperationspartner zuständig.

Tagesstruktur der Nachmittagsbetreuung

  • 12.45 bis 13.45 Uhr
    Gemeinsames Mittagessen in der schuleigenen Mensa, anschließend Freizeit auf dem Schulgelände
  • 13.45 bis 14.30 Uhr
    „Stille Hausaufgabenzeit“; Während dieser Zeit können die Kinder verlässlich die Hausaufgaben erledigen, lernen oder lesen. Wir legen Wert auf einen die Kinder motivierenden Rahmen, auch wenn sie keine Hausaufgaben auf haben. Mindestens eines der Hausaufgabenzimmer bleibt bis zum Ende der Nachmittagsbetreuung geöffnet. Unterstützt werden Ihre Kinder während der „Stillen Hausaufgabenzeit“ von geeigneten Schülern und Schülerinnen höherer Jahrgangsstufen als „Tutoren“.
  • 14.30 bis 15.45 Uhr
    Zeit für vielfältige Aktivitäten aus den Bereichen Spiel, Bewegung, Sport, Kunst und Freizeit; das Zusammensein mit Gleichaltrigen in einer ungezwungenen Atmosphäre und viel Raum für die eigene Kreativität stehen im Vordergrund.

Darüber hinaus bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten der schulischen Förderung, Förderzeiten, in welchen der laufende Schulstoff vertieft werden kann.
Jahreszeitliche Projekte runden das Angebot ab.

Betreuungsangebot

Die NAMI findet Montag bis Donnerstag 12.45 bis 15.45 Uhr (ausgenommen unterrichtsfreie Tage) statt.

Es ist eine verbindliche Mindestteilnahme an zwei Tagen und 6 Stunden pro Woche erforderlich. Die Anmeldung für ein Schuljahr ist verpflichtend, d.h. wer sich zur NAMI anmeldet, besucht diese mit vergleichbarer Verbindlichkeit wie den Regelunterricht am Vormittag.

Wahlunterricht am Gymnasium Tutzing kann in die Zeit der Nachmittagsbetreuung eingebunden werden.

Betreuer der NAMI sind qualifizierte Fachkräfte, z.B. Koordinatoren der OGTS, Übungsleiter oder Tutoren. Das Personal wird gestellt vom Kooperationspartner „FROGS Freunde der Offenen Ganztagsschule e.V.“. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrkräften, der Schulleitung und vor Allem - mit den Schüler*innen.

Im Zentrum unserer Arbeit steht eine wertschätzende, unterstützende Haltung allen Schüler*innen gegenüber. Freude am Lernen und am Zusammensein mit anderen soll vermittelt werden.

Die Räume der NAMI befinden sich im Nordbau des Gymnasiums Tutzing.

Fünf bis sieben Klassenräume und ein eigenes gemütliches „NAMI-Zimmer“ stehen zur Verfügung, dazu der Pausenhof mit Tischtennisplatten und Rasenflächen, im Sommer ein „Außenklassenzimmer“, und an zwei Tagen der Woche die beiden Turnhallen.

Finanzierung und Elternbeitrag

Ganztagsbetreuung ist eine gemeinsame Aufgabe. An der Finanzierung beteiligen sich

  • der Freistaat Bayern
  • der Sachaufwandsträger des Gymnasiums Tutzing

Daher ist die NAMI für die Eltern kostenlos. Es fällt bei der Grundbetreuung nur das Essensgeld an.

Für das Zusatzangebot wie Förderstunden, Kunstprojekte oder Ausflüge ist ein Elternbeitrag in Form einer Spende erwünscht.

Ansprechpartnerinnen

  • Andrea Zistl
    Tel.: 08158 906236Mobil: 0171 5649768
  • Marion Zistl
    Mobil: 0170 7631051

 

Schließfächer

Aufgrund der großen Nachfrage hat der Förderverein im Laufe der letzten Jahre 120 Schließfächer angeschafft. Im Nordbau stehen 90 und im Südbau 30 Schließfächer zur Verfügung. Diese Schließfächer werden in der ersten Woche des Schuljahres neu vergeben.

Um den Ablauf der Vermietung für die darauf folgenden Schuljahre zu vereinfachen, bitten wir die Schüler, die dann weiterhin (im darauf folgenden Schuljahr) einen Schrank haben möchten, ihr Vorhängeschloss mit beiden Schlüsseln in den Sommerferien mit nach Hause zu nehmen. Am ersten Schultag erhält der Schüler mit der Jahresmietzahlung einen neuen Garderobenschrank zugeteilt, der in der Nähe des neuen Klassenzimmers liegt.
Sollte der Schüler für das neue Schuljahr keinen Schrank mehr benötigen, so kann er kündigen (der Förderverein macht mit Anschlag im Nord- und Südbau darauf aufmerksam) und gibt am vorletzten bzw. am letzten Schultag vor den Sommerferien sein Schloss mit zwei Schlüsseln im Sekretariat ab und erhält dann die Kaution in den ersten 2 Schultagen nach den Sommerferien in der großen Pause im Besprechungszimmer im Nordbau zurück.

Erfahrungsgemäß wird immer wieder etwas im Garderobenschrank vergessen, was aber zum Wochenende oder während der Schulwoche, außerhalb der Schulzeit, dringend benötigt wird. Hier wird um Verständnis gebeten, dass der Zugang zu den Schränken nur in der allgemeinen Öffnungszeit der Schule möglich ist. Sollte einmal eine Türe während dieser Zeit versperrt sein, so kann sich der Schüler im Sekretariat melden.
Der Hausmeister darf in Absprache mit dem Förderverein bei Verlust des Garderobenschlüssels das dazugehörige Schloss aufbrechen.

Schulvereinbarung

Die Schulvereinbarung ist seit März 2013 in Kraft.

Sie beschreibt das Zusammenleben an unserer Schule in Form von fünf "Rs" (Respekt, Ruhe, Raum, Rhythmus, Ritual).

Übertritt in die fünfte Klasse

Bei der Wahl der für Ihr Kind geeigneten Schullaufbahn möchten wir Ihnen gern behilflich sein. Sie finden in diesem Faltblatt aktuelle Informationen und allgemeine Hinweise zu unserer Schule. Mit diesem Formular können Sie die Anmeldung Ihres Kindes im Sekretariat vorbereiten; bitte beachten Sie allerdings, dass diese nur an bestimmten Terminen möglich ist.
Das Gymnasium Tutzing ist ein sprachliches und wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit ungefähr 750 Schülerinnen und Schülern. Etwa 70 Lehrkräfte unterrichten in 21 Klassen und in den Kursen der Oberstufe. Die durchschnittliche Klassenstärke der diesjährigen fünften Klassen liegt bei 25 Schülern.
Ein breit gefächertes Angebot von Wahlkursen und Arbeitsgemeinschaften, regelmäßige Klassen- und Austauschfahrten, Projekttage, Konzerte, Theater- aufführungen und Feste machen, neben der außergewöhnlich schönen Lage direkt am Starnberger See, die Besonderheit unseres Schullebens aus.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und laden Sie ein, das Gymnasium Tutzing näher kennenzulernen.

Unterrichtszeiten
1. Std 7.50 - 8.35 Uhr         Zum Stundenwechsel ertönt kein Gong.
2. Std 8.35 - 9.20 Uhr  
           
3. Std 9.35 - 10.20 Uhr  
4. Std 10.20 - 11.05 Uhr  
           
5. Std 11.20 - 12.05 Uhr  
6. Std 12.05 - 12.45 Uhr  
           
7. Std 13.45 - 14.30 Uhr  
8. Std 14.30 - 15.15 Uhr  
           
9. Std 15.30 - 16.15 Uhr  
10. Std 16.15 - 17.00 Uhr  

 

Vertretungsplan

Der Vertretungsplan hängt hinter einer Glasscheibe im Eingangsbereich von Nordbau und Südbau; er wird im Laufe des Vormittags aktualisiert. Er zeigt den Schülern, ob für den nächsten Tag Unterrichtsverschiebungen, Vertretungsstunden etc. anliegen. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, ihn regelmäßig zu lesen.

Online verfügbar ist der Vertretungsplan über diesen Link; die Zugangsdaten erhalten Sie im Sekretariat I.